ÖFFNUNGSZEITEN, PREISE UND ANFAHRT

Öffnungszeiten

Während der Ausstellungen:
Dienstag – Freitag, 14 – 18 Uhr
Samstag – Sonntag und Feiertage, 11 – 18 Uhr

Geschlossen: 1. Januar; 1. Mai; 24., 25. & 31. Dezember

Eintritt

2,50 / 1,50 EUR

Freier Eintritt: An jedem 4. Samstag im Monat.

Immer frei ist der Eintritt für Besucherinnen und Besucher bis einschließlich 17 Jahre sowie für Studierende der Oldenburger Universitäten.

Das Haus für Medienkunst Oldenburg wird von dem Kunstmagazin art als eines der 300 führenden Museen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gelistet. Mit der artCard erhalten Sie Tickets zum ermäßigten Preis.

Führungen

Jeden Sonntag während der Ausstellungen um 15 Uhr (die Führung ist kostenfrei bei regulärem Eintritt in die Ausstellung). Gruppenführungen nach Absprache auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Mehr Infos hier…

Barrierefreiheit

Das Haus für Medienkunst ist leider nur teilweise barrierefrei. Das Obergeschoss, Garderobe und Toiletten sind mit einem Aufzug erreichbar, das Untergeschuss nur zu einem kleineren Teil. Genauere Auskünfte über die Zugänglichkeit des Gebäudes und der der jeweiligen Ausstellung können Sie gerne telefonisch unter 0441 235-3208 (Mo-Fr 9-17h) sowie unter info(at)hausmedienkunst.de erfragen. Selbstverständlich sind Sie auch spontan herzlich willkommen. Es gibt hinter dem Haus einen Behindertenparkplatz und am Aufzug eine Klingel, mit der Sie mit uns Kontakt aufnehmen können. Wir helfen Ihnen gern!

Anfahrt

Bild von Openrouteservice

Anfahrt mit der Bahn

Zielbahnhof ist Oldenburg(Oldb)Hbf. Die Karte zeigt einen schönen, 16-minütigen Fußweg vom Bahnhof (A) zum Haus für Medienkunst (B). Alternativ können Sie einen Bus zum Julius-Mosen-Platz nehmen und von dort aus 5 Minuten laufen.

Anfahrt mit dem Auto

Geben Sie “Haus für Medienkunst” in Ihr Navigationsgerät ein. Links neben dem Haus befindet sich die (etwas enge) Einfahrt auf den Parkplatz des Hauses für Medienkunst. Hier können Sie für die Zeit Ihres Besuches kostenlos parken. Alternativ können Sie auch von der Peterstraße 23 auf den Parkplatz fahren.


HAUSORDNUNG DER STADT OLDENBURG FÜR DAS HAUS FÜR MEDIENKUNST

Herzlich Willkommen in unserem Haus! Wir möchten Ihren Auf­enthalt so angenehm und sicher wie möglich gestalten. Daher erkennen Sie mit dem Betreten des Hauses folgende Hausordnung an:

Garderobe

Vor dem Besuch unserer Ausstellungen müssen aus sicherheitstechnischen Gründen Mäntel, Jacken, Umhänge sowie Rucksäcke und größere Taschen, Fotokoffer, Schirme usw. an der Garderobe abgegeben werden. Die Mitnahme kleiner Taschen (etwa A4-Größe) in die Ausstellungsräume ist erlaubt. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal. Zur Aufbewahrung stehen unentgeltlich Schließfächer und eine Garderobe zur Verfügung. Für verloren gegangene Schließfachschlüssel und/oder die Notöffnung des Faches behalten wir uns vor, eine Entschädigung zu verlangen. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Verhalten im Haus

In unserem Haus besteht ein generelles Rauchverbot. Dasselbe gilt für E-Zigaretten und Vapes. Es gilt das Nichtraucherschutzgesetz.

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, in unseren Ausstellungsräumen zu essen oder zu trinken, es sei denn, das Essen wird vom Personal angeboten, wie zum Beispiel bei Eröffnungen. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, kann der Zutritt verwehrt oder sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und haben dann die Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsstätte zu verlassen.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten

  1. Waffen, Reizgas, Messer o. ä.
  2. Drogen
  3. Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände
  4. Tiere (Ausnahme: Dienst- und Assistenzhunde, soweit ein entsprechender Ausweis vorgelegt werden kann)
  5. Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen, Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase. Ausgenommen davon sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray.

Allen Besucherinnen und Besuchern ist untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) anzutasten. Diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Behinderung, Beeinträchtigung, (äußere) Merkmale, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter oder religiöse Weltanschauung sind untersagt, ebenso wie alle Formen sexueller Belästigung. Nicht zulässig sind ebenfalls Nutzen, Zeigen oder Tragen von verbotenen und strafbaren Symbolen, Zeichen oder Parolen.

Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch von Ausstellungen und Veranstaltungen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Lehrende, Gruppenleitende und Erziehungsberechtigte sind für ein angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Zusätzliche Altersbeschränkungen für einzelne Veranstaltungen oder Ausstellungen sind möglich und werden an den Zugängen kommuniziert. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Die Nutzung von Inline-Skates, Skateboards, Laufrädern, Rollern etc. ist in unseren Häusern generell nicht gestattet.

Aus Rücksicht auf die anderen Besuchenden vermeiden Sie bitte Lärm und führen in den Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen keine Telefongespräche. Mobiltelefone sind vor Veranstaltungsbeginn mindestens in den Lautlos-Modus zu schalten.

Die Mitnahme eines Kinderwagens in die Ausstellungsräume kann vom Aufsichtspersonal verwehrt werden, wenn der Aufbau der Ausstellung räumlich keine Kinderwagen zulässt oder die betreffenden Besuchenden Kinderwagen nicht ausschließlich zum Fahren der Kleinkinder benutzen.

Anweisungen des Aufsichtspersonals

Die Stadt Oldenburg übt für das Haus für Medienkunst gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern und allen Dritten das Hausrecht durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Beauftragte aus. Deren Anordnungen ist ausnahmslos Folge zu leisten. Verstöße bzw. das Nichtbefolgen von Anordnungen können mit einem Hausverbot geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen ein erteiltes Hausverbot können mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesen Fällen nicht.

Zur Sicherung des Eigentums sind wir berechtigt, im Verdachtsfall Kontrollen durchzuführen. Mitgeführte Gegenstände sowie der Inhalt von Taschen und anderen Behältnissen haben Sie dann vorzuzeigen.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Haus für Medienkunst aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsandrohung das Haus sofort zu verlassen.

Fotografieren und Filmen

Recht am eigenen Bild: Durch das Betreten der Versammlungsstätte willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen zur Berichterstattung über die Veranstaltung bzw. Ausstellung verwendet werden und daraus keine Ansprüche gegen das Haus für Medienkunst Oldenburg geltend gemacht werden können.

Das Fotografieren und Filmen zu gewerblichen Zwecken ist im gesamten Innenbereich sowie in den Außenbereichen des Hauses nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Sondererlaubnis durch die Presseabteilung des Hauses, die Sie bitte bei Bedarf dem Aufsichtspersonal vorweisen.

Das Fotografieren und Filmen unserer Ausstellungen für private Zwecke ist gestattet; jedoch nur ohne Blitzlicht, Stativ oder Lampen. Das Fotografieren und Filmen des Museumspersonals ist nicht gestattet. Bei Veranstaltungen muss vorab die Einwilligung der Veranstaltungsleitung auch für private Aufnahmen eingeholt werden. Die Beachtung des Urheberrechts obliegt denen, die fotografieren oder filmen.

Haftung

Besuchende haften für alle durch ihr Verhalten entstandene Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen von Alarmeinrichtungen.

Anregungen, Hinweise und Kritik

Wir freuen uns über Ihren Besuch und unter­stützen Sie gern. Sollten Sie Wünsche, Anregungen oder Beschwerden haben, wenden Sie sich an 0441 235-3208 (Mo-Fr 9-17h) oder info@hausmedienkunst.de

Die Hausordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft

Stadt Oldenburg

Amt für Kultur, Museen und Sport

gez. Christiane Cordes