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Stipendien der Stiftung Niedersachsen 2026 am Haus für Medienkunst Oldenburg

BEWERBUNG: BIS ZUM 26. FEBRUAR 2026

STIPENDIEN DER STIFTUNG NIEDERSACHSEN 2026

Ermöglicht durch die Stiftung Niedersachsen vergibt das Haus für Medienkunst Oldenburg drei
Stipendien zur Förderung einer künstlerischen Arbeit im Bereich der Medienkunst (je €12.500)
.   

Das Stipendium der Stiftung Niedersachsen am Haus für Medienkunst Oldenburg fördert ein breites
Spektrum der Medienkunst, von Videokunst und netzbasierten Projekten bis hin zu Klang- oder
audiovisuellen Installationen. Das Stipendium wird für die Produktion eines neuen Projekts im
Bereich der Medienkunst vergeben. 

Eine internationale Jury entscheidet über die Vergabe der Stipendien.

Vergaberichtlinien:

  • Voraussetzung für die Förderung ist die Benutzerregistrierung und vollständig eingereichte Online-Bewerbung über diese Website bis zum 26. Februar 2026, 23:59 Uhr (MEZ). Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Das Stipendium gilt für die Dauer von 6 Monaten (Juli-Dezember 2026), es ist nicht verlängerbar und residenzpflichtig. Erwarteter Aufenthalt in Oldenburg: mindestens ein Monat (kann auf mehrere Aufenthalte verteilt werden).
  • Das Projekt bzw. die künstlerische Arbeit sollte innerhalb der 6-monatigen Stipendiumsdauer abgeschlossen werden (nach Absprache auch bis Ende April 2027).
  • Es werden nur Anträge von Personen angenommen, nicht von Institutionen.
  • Eine Bewerbung von Studierenden ist leider nicht möglich.
  • Projekte, die schon einmal vom Haus für Medienkunst (auch unter dem alten Namen Edith-Russ-Haus) abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden. Künstler:innen können sich jedoch mit neuen Projekten immer wieder bewerben.
  • Künstler:innen, die bereits ein Stipendium der Stiftung Niedersachsen am Haus für Medienkunst (bzw. Edith-Russ-Haus) erhalten haben, können sich nicht erneut bewerben.
  • Andere Stipendien, die den selben Stipendiumszeitraum betreffen (auch teilweise), müssen im Bewerbungsverfahren mit der Höhe des jeweiligen Stipendiumsgeldes angegeben werden (bewilligt/beworben).
  • Nur ein Antrag pro Jahr/pro Person wird akzeptiert.
  • Künstler:innen können sich als Gruppe bewerben. Das Fördergeld erhöht sich dadurch nicht und bleibt in gleicher Höhe wie für eine einzelne Person. Die Person, deren Name als Kontakt angegeben wird, wird als verantwortlich für das Projekt angesehen.
  • Auf Wunsch und nach Absprache steht den Stipendiat:innen ein ausgestattetes Gästeappartement zur Verfügung. Es ist nach Absprache möglich, Partner oder Kinder mitzubringen. Ebenso können Projektmitarbeitende (zum Beispiel Sounddesigner, Cutter) nach Absprache kostenlos im Edith-Russ-Haus untergebracht werden.
  • Die Stipendiat:innen sollen in die Aktivitäten des Medienkunsthauses eingebunden werden, zum Beispiel mit Workshops, Präsentationen oder Künstlergesprächen. Die Termine werden in gemeinsamer Absprache mit dem Haus für Medienkunst festgelegt.
  • Über das Stipendiengeld von 12.500 € und die Möglichkeit der Nutzung eines der Gästeappartements im Haus für Medienkunst werden keine weiteren Kosten (wie technische Mittel, Produktionsmittel, Reise- und Lebensunterhaltskosten während des Stipendiums, etc.) übernommen.
  • Die Auswahl der Stipendiat:innen nimmt eine international besetzte Fachjury vor.
  • Nur über das Online-Bewerbungsformular eingereichte Materialien werden berücksichtigt. Zusätzliche Einsendungen, etwa auf dem Postweg oder per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Eine Rücksendung oder Abholung unverlangt eingesandter Materialien ist leider nicht möglich.
  • Der Antrag kann auf Englisch oder Deutsch gestellt werden (bei einem deutsch gestellten Antrag müssen die zentralen Informationen ins Englische übersetzt sein, da die Jury international besetzt wird).
  • Die ausgewählten Stipendiat:innen stimmen zu, dem Haus für Medienkunst alle Rechte zur Nutzung von photographischen Abbildungen ihres Kunstwerks für Veröffentlichung, Archivierung und Websiteveröffentlichung sowie jede weitere Kommunikationsform im Rahmen der Stipendiumsdarstellung ohne Bezahlung einzuräumen.
  • Ein Antrag gilt als angenommen, wenn eine Bestätigung per E-Mail erfolgt. Wenn der Antrag nicht mit den vorgegebenen Bedingungen übereinstimmt, wird keine Bestätigung versandt. Das Haus für Medienkunst und die Auswahljury haben das Recht, Anträge auszuschließen, die nicht den Bedingungen entsprechen.

Das Haus für Medienkunst behandelt die eingereichten Informationen mit größter Sorgfalt. Alle zur Verfügung gestellten Informationen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung verwendet. Die Bewerbenden stimmen zu, dass das Haus für Medienkunst über die zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen kann. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird die Entscheidung der Jury online bekannt gegeben. Die ausgewählten Stipendiat:innen werden unter der im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Dies wird spätestens bis Mitte Juni 2026 erfolgen. Eine Benachrichtigung nicht ausgewählter Bewerbenden findet nicht statt. Von Anfragen wie zum Beispiel zum Stand der Einreichung, Vollständigkeit der eingereichten Materialien und Auswahlprozess bitten wir abzusehen. Leider haben wir nicht die Kapazitäten, um solche Anfragen individuell zu bearbeiten.

INFORMATIONEN ZUR ANTRAGSTELLUNG

Die Projektbeschreibung soll folgende Angaben beinhalten:

  • Ausführliche Projektbeschreibung (je nach Projekt einschließlich Installationsplan, Storyboard, Navigationsplan, usw.).
  • Technische Mittel und Materialien.
  • Zeitplan.
  • Grober Kostenplan, aus dem die finanzielle Realisierbarkeit des Projektes hervorgeht.
  • Bei Projekten, für deren Umsetzung neben dem Stipendium zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich sind, muss ein Finanzierungsplan eingereicht werden: Stipendium, eventueller Eigenanteil, Drittmittel (zu beantragende/beantragte/gesicherte). Bei der Notwendigkeit von ungesicherten Drittmitteln muss dargelegt werden, wie das Projekt auch ohne deren Zuwendung realisiert werden kann.

Dokumentationsunterlagen der künstlerischen Arbeit können online hochgeladen werden, die Dateien dürfen nicht größer als je 10 MB sein. Videodateien müssen auf einem Onlineportal wie Vimeo oder YouTube zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Zugang zu diesen Videos mit einem Passwort geschützt ist, muss dieses in der Bewerbung mitgeteilt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
info@​hausmedienkunst.de  oder Tel. +49 441 235-3194

Technischer Support:
technik@​hausmedienkunst.de oder Tel. +49 441 235-2449


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